Ab sofort ist Ihre Zustimmung erforderlich! Bei bestimmten Änderungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in in unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen (PLV) benötigen wir Ihr Einverständnis.
Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zum Zustimmungsprozess.
Noch ein Hinweis: Wenn Sie vorherigen Versionen der AGB/PLVs noch nicht zugestimmt haben, werden Ihnen diese auch für die Zustimmung angezeigt. Bitte stimmen Sie allen Versionen zu.
Neue AGB/PLV stellen wir Ihnen immer in Ihr OnlineArchiv
Zudem finden Sie die aktuell gültigen AGB/PLV auf unserer Website unter: https://www.consorsbank.de/ev/Transversal/AGB.
Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in unseren Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten abgelehnt haben (Zustimmungsfiktion). Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. April 2021 diese Regelung für unwirksam erklärt. Das bedeutet: Ab sofort benötigen wir für bestimmte Änderungen in AGB und PLV Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Sie bekommen im Zeitraum von ca. 4 Wochen nach der Zustimmung eine Bestätigung in Ihr OnlineArchiv. Sie nutzen den zusätzlichen Postversand? Dann schicken wir Ihnen diese auch mit der Post.
Nein, eine Zustimmung kann nur durch den Kontoinhaber oder den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Es ist ausreichend, wenn ein gesetzlicher Vertreter oder eine Vertreterin zustimmt. Dazu einfach wie gewohnt einloggen. Wenn Sie den AGB/PLV zustimmen, gilt das auch für die Konten, bei denen Sie gesetzlicher Vertreter oder Vertreterin sind.
Die Zustimmung gilt für alle Konten bei denen Sie Kontoinhaber und/oder gesetzlicher Vertreter sind. Sie müssen nicht für jedes einzelnen Konto zustimmen.
Bestellen Sie sich einfach neue Zugangsdaten. Das Formular dazu finden Sie hier.