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Nutzungsbedingungen

Ergänzende Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Kreditkarten der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland unter Einsatz von mobilen Geräten und Bezahlverfahren wie Garmin Pay, Swatch Pay, Fitbit Pay, Fidesmo Pay, Timex Pay und Tappy Pay und anderen.

1. Leistungsbeschreibung Garmin Pay, Swatch Pay, Fitbit Pay, Fidesmo Pay, Timex Pay, Tappy Pay (im Folgenden “mobile Bezahlverfahren”)

Ergänzend zu den Bestimmungen des Kreditkartenvertrages ermöglicht die Bank dem Inhaber einer Kreditkarte (Visa Card und Visa Card Gold), sich für Zahlungen mit der Wallet der Anbieter Garmin, Swatch, Fitbit, Fidesmo, Timex oder Tappy (im Folgenden „Anbieter“) sowie deren mobilen Bezahlverfahren anzumelden.

Mobile Bezahlverfahren ermöglichen es dem Karteninhaber, Zahlungsvorgänge über ein mobiles Endgerät (siehe Nummer 2. Kompatible Endgeräte) zu tätigen, sofern der Zahlungsempfänger ein entsprechendes Terminal mit einer Kontaktlos-Funktion anbietet.

Um mobile Bezahlverfahren nutzen zu können, kann es notwendig sein, dass der Karteninhaber im Zuge der Registrierung über eine Wallet der Anbieter deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zustimmen muss.

2. Kompatible Endgeräte

Um mobile Bezahlverfahren nutzen zu können, benötigt der Karteninhaber eine Wallet des jeweiligen Anbieters. Die App ist über den jeweiligen Store beziehbar.

Mobile Bezahlverfahren sind für geeignete Android-Geräte und teilweise auch für iOS Geräte (z.B. iPhone, Apple Watch oder iPad) verfügbar, die über eine NFC-Schnittstelle (Near Field Communication) verfügen.

Eine Übersicht über die für mobile Bezahlverfahren fähigen Geräte sowie deren Einsatzgebiete ist auf der Webseite der jeweiligen Anbieter zu finden.

3. Registrierung und Anmeldung

Zunächst muss der Karteninhaber seine Karte zur Anbieter Wallet hinzufügen. Der Karteninhaber kann seine Karte dort erfassen. Zur Absicherung der Registrierung für mobile Bezahlverfahren kann die Bank eine zusätzliche Authentifizierung verlangen z.B. per SMS-Einmal TAN.

Die Auswahl mehrerer Kreditkarten für mobile Bezahlverfahren ist möglich.

Mittels einer von der Bank zur Verfügung gestellten Authentifizierungsmethode wie z.B. einer SMS-Einmal TAN bestätigt der Karteninhaber die Nutzung von mobilen Bezahlverfahren.

4. Autorisierung von Kartenzahlungen

An Kassenterminals: Die Autorisierung einer Kartenzahlung mit mobilen Bezahlverfahren erfolgt, indem das mobile Endgerät, falls möglich, mit einem vom Karteninhaber festgelegten gerätespezifischen Mechanismus entsperrt und durch das Halten an das NFC-fähige Kartenterminal freigegeben wird. Zulässige Entsperrmechanismen können die Eingabe einer PIN, eines Passworts oder der Einsatz eines Ihnen zugeordneten biometrischen Merkmals wie z.B. Fingerabdruck oder Gesichtsscan sein.

Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.

5. Sorgfaltspflichten

Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass mobile Bezahlverfahren nicht von unberechtigten Dritten missbräuchlich genutzt werden kann. Insbesondere hat der Karteninhaber sicherzustellen, dass:

  • die Gerätesperre des Endgerätes eingeschaltet ist, falls eine solche Sperrmöglichkeit vorhanden ist,
  • nach Möglichkeit nur biometrische Daten wie Fingerabdruck oder Gesichtsscan zur Entsperrung des Endgerätes verwendet werden, falls diese von den Anbietern angeboten werden, die dem Karteninhaber ausschließlich selbst zuzuordnen sind,
  • das Endgerät mit der Funktion für mobile Bezahlverfahren sorgfältig aufbewahrt ist und kein Dritter Zugriff auf die Anbieter Wallet hat,
  • insbesondere der Entsperrmechanismus wie z.B. Gerätecodes des mobilen Endgerätes keinem Dritten bekannt ist,
  • keine biometrischen Merkmale eines Dritten, insbesondere ein Fingerabdruck, zum Entsperren des Endgerätes gespeichert sein dürfen,
  • die für das mobile Bezahlverfahren geltenden vertraglichen Regelungen und Sorgfaltspflichten aus den Verträgen mit den Anbietern eingehalten werden,
  • das Betriebssystem des Endgeräts regelmäßig aktualisiert wird, sobald der Betriebssystemanbieter ein Update zur Verfügung stellt.

Schließlich sollten für den Fall, dass das Endgerät abhandenkommt, z.B. aufgrund von Diebstahl oder Verlust, oder kompromittiert wird wie z.B. durch Schadsoftware, Vorkehrungen wie z.B. die Sperrung der Karte getroffen werden. Die Kreditkarte kann unter bestimmten Bedingungen auch direkt über das Smartphone aus der Anbieter Wallet gelöscht werden.

6. Deaktivierung

Der Karteninhaber kann mobile Bezahlverfahren in den Einstellungen der Anbieter Wallet jederzeit deaktivieren, indem er die Kreditkarte daraus löscht.

Zur Aufhebung der Deaktivierung ist eine Neuanmeldung der Karte erforderlich.

Mit der Kündigung der hinterlegten physischen Kreditkarte wird auch das mobile Bezahlverfahren für diese Kreditkarte deaktiviert.

7. Datenschutz

Mit der Registrierung der Kreditkarte auf dem Endgerät, können die Anbieter gemäß den Datenschutzeinstellungen im Endgerät unter Umständen auf bestimmte personenbezogene Daten zugreifen und diese verarbeiten.

Hierzu zählen auch Informationen wie Betragshöhe, Ort und Zeit der Transaktion, Transaktionsart, Angaben zum Händler, Autorisierungsdaten, Rabattdaten sowie das für die Transaktion verwendete Endgerät.

Die Datenverarbeitung innerhalb der mobilen Bezahlverfahren richten sich grundsätzlich nach den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Anbieter. Die geltenden Datenschutzbestimmungen können auf der Webseite der Anbieter nachgelesen werden. Für die Datenverarbeitung bei Nutzung der mobilen Endgeräte sind die Anbieter verantwortlich.

8. Sonstige Bestimmungen

Die zwischen dem Karteninhaber und der Bank im Übrigen getroffenen Vereinbarungen bleiben von diesen Bedingungen unberührt. Die Bank behält sich vor, die Karte von mobilen Bezahlverfahren vorläufig auszuschließen oder dauerhaft zu entfernen, um unautorisierte Verfügungen über den Kreditrahmen zu verhindern z.B. bei Verlust oder Diebstahl des Endgeräts.

Außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen übernimmt die Bank keine Haftung für die Sicherheit, Funktion oder Nutzungsmöglichkeit bei der Anwendung mobiler Bezahlverfahren auf den Endgeräten.