Am 31. Dezember 2020 endete die Frist für die Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Service Directive) zur starken Kundenauthentifizierung. Damit wird die starke Kundenauthentifizierung für alle Marktteilnehmer ab dem 1. Januar 2021 beim Online-Einkauf in ganz Europa Pflicht. Damit soll Betrug im Netz vorgebeugt und die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöht werden.
Wir als Consorsbank sind wie alle Banken bereits seit dem 14. September 2019 verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung bei Transaktionen anzubieten.
Andere Marktteilnehmer, wie z.B. die E-Commerce-Händler, konnten dies teilweise noch nicht abbilden. Ab Januar 2021 sind nun auch E-Commerce-Händler wie Amazon oder Paypal verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung bei Transaktionen verarbeiten zu können.
Konkret heißt dies, dass Kunden bei Transaktionen im Web und in Apps ihre Identität über mindestens zwei von drei möglichen, voneinander unabhängigen Sicherheitsfaktoren beweisen müssen. Dazu zählen Kombinationen aus zwei der drei folgenden Faktoren:
Wissen (z. B. Passwort, PIN)
Besitz (z. B. Mobiltelefon)
Biometrie (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung)
Sollte eine Zahlung abgewiesen werden, achten Sie bitte auf Hinweise des Händlers. Wählen Sie ggf. alternative Zahlungsmethoden z. B. Lastschriftverfahren oder Zahlung per Rechnung.
Beachten Sie, dass eine starke Kundenauthentifizierung nicht bei jeder Transaktion von Ihnen verlangt wird. Dies trifft z.B. bei wiederkehrenden Transaktionen zu, wie regelmäßigen Abonnementzahlungen bei Netflix oder Ratenzahlungen, die bereits im Voraus vereinbart wurden.