Ihre aktive Zustimmung ist erforderlich! Bei bestimmten Änderungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in unseren Preis- und Leistungsverzeichnissen (PLV) benötigen wir Ihr Einverständnis.
Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zum Zustimmungsprozess.
Noch ein Hinweis: Wenn Sie vorherigen Versionen der AGB/PLVs noch nicht zugestimmt haben, werden Ihnen diese auch für die Zustimmung angezeigt. Bitte stimmen Sie allen Versionen zu.
Neue AGB/PLV stellen wir Ihnen immer in Ihr OnlineArchiv
Zudem finden Sie die aktuell gültigen AGB/PLV auf unserer Website unter: https://www.consorsbank.de/ev/Transversal/AGB.
Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in unseren Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten abgelehnt haben (Zustimmungsfiktion). Seit dem Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 27.04.2021 benötigen wir für bestimmte Änderungen in den AGB und in den PLVs Ihre ausdrückliche Zustimmung. Das bedeutet: Ab sofort benötigen wir für bestimmte Änderungen in AGB und PLV Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Sie bekommen im Zeitraum von ca. 4 Wochen nach der Zustimmung eine Bestätigung in Ihr OnlineArchiv. Sie nutzen den zusätzlichen Postversand? Dann schicken wir Ihnen diese auch mit der Post.
Nein, eine Zustimmung kann nur durch den Kontoinhaber oder den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Es ist ausreichend, wenn ein gesetzlicher Vertreter oder eine Vertreterin zustimmt. Dazu einfach wie gewohnt einloggen. Wenn Sie den AGB/PLV zustimmen, gilt das auch für die Konten, bei denen Sie gesetzlicher Vertreter oder Vertreterin sind.
Die Zustimmung gilt für Ihre gesamte Geschäftsbeziehung mit uns, bei der Sie Kontoinhaber oder gesetzlicher Vertreter sind. Sie müssen nicht für jedes einzelne Konto zustimmen.
Bestellen Sie sich einfach neue Zugangsdaten. Das Formular dazu finden Sie hier.