Aus welchem Grund kann ich meine IBAN an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln?
Staatliche Leistungen können unbürokratisch, direkt und missbrauchssicher an Sie ausgezahlt werden, wenn dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontoverbindung vorliegt.
Für Sie ist es am bequemsten, wenn Sie Ihre Kontoverbindung mit wenigen Mausklicks übermitteln.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Informationsseite des BZSt: BZSt - IBAN