Am 03. Januar 2018 wird MiFID II europaweit umgesetzt: Die neue Richtlinie auf dem europäischen Finanzmarkt bringt mehr Übersicht und Transparenz. Von der persönlichen Identifikationsnummer zum Wertpapierhandel über die neuen Basisinformationsblätter bis zum lückenlosen Reporting der Transaktionskosten – die gesetzlichen Neuerungen kommen vor allem unseren Kunden zugute:
Mit MIFID II sorgt der Gesetzgeber ab 2018 für mehr standardisierte Information über Finanzprodukte sowie für lückenlose Details zu den Kosten von Produkten und Transaktionen. Daneben werden Finanzdienstleister zum Handeln im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden verpflichtet – ein Maßstab, der für die Consorsbank schon lange gilt.
Die neuen Reportingstandards erfüllen wir zukünftig durch einen Quartalsbericht, in dem Sie ein regelmäßiges Update zu Ihren Wertpapieren erhalten. Im Falle von Verlusten informieren wir Sie mit einem Verlustschwellenreport, wenn die gesetzlichen Schwellwerte erreicht sind.
Transparente Kosten entsprechen ganz unserem Handling. In Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, stellen wir Ihnen bei künftigen Orders vor und nach dem Geschäftsabschluss sowie während der Haltedauer eine individuelle Auflistung der Trade-Kosten zur Verfügung.
Ab 03.01.2018 besteht für alle Teilnehmer am Wertpapierhandel eine Identifikationspflicht. Als Bank generieren wir für unsere Privatkunden aus Deutschland (ohne doppelte Staatsbürgerschaft) automatisch eine entsprechende Identifikationsnummer (CONCAT). Sie wird bei der ersten Order nach dem Stichtag wirksam, Sie müssen nichts weiter tun.
Für Privatkunden ohne deutsche Staatsbürgerschaft (bzw. mit doppelter Staatsbürgerschaft), sowie Geschäftskunden: Prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten und ergänzen Sie diese gegebenenfalls.
Am 03. Januar 2018 verpflichtet MiFID II auch Privatpersonen, sich zum Wertpapierhandel mit einer Identifikationsnummer auszuweisen. Für Kunden mit alleiniger deutscher Staatsbürgerschaft (ohne doppelte Staatsbürgerschaft): Wir erstellen für Sie automatisch eine CONCAT als individuelle Identifikationsnummer für den Wertpapierhandel.
Wenn Sie aus einem der folgenden Länder kommen, benötigen wir zwingend Ihre nationale Kundenkennung zur Erstellung Ihrer Identifikationsnummer:
Land
Nationale Kundenkennung
Estland
Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)
Italien
Steuernummer (Codice fiscale)
Island
Persönlicher Identitätscode (Kennitala)
Malta
Nationale Identifikationsnummer
Polen
Nationale Identifikationsnummer (PESEL)
Spanien
Steueridentifikationsnummer (Código de identificación fiscal)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu MiFID II finden Sie hier.
Am 03.01. 2018 tritt MiFID II in Kraft. Die neue Richtlinie verpflichtet Unternehmen und andere juristische Personen, sich zukünftig mit einem Legal Entity Identifier (kurz: LEI) auszuweisen, wenn Sie mit Wertpapieren handeln.
Dies betrifft auch:
Der zwanzigstellige LEI-Code ist international standardisiert und in einem globalen Datenverzeichnis öffentlich einsehbar. Er ist mit Referenzdaten verknüpft und erlaubt eine klare Zuordnung von Teilnehmern am Finanzmarkt und ihren Transaktionen.
Ihren LEI können Sie nur selbst bei einer zentralen Vergabestelle beantragen. Dabei kann es zu Wartezeiten kommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine umgehende Beantragung.
Wichtig: ab Januar ist ein Wertpapierhandel ohne LEI für Geschäftskunden nicht mehr möglich.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu MiFID II finden Sie hier.
MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) ist eine europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, die sich weltweit auf Finanzmärkte auswirkt.
Die Richtlinie regelt einerseits die Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Zulassungsbedingungen für geregelte Märkte. Zum anderen bestimmt sie das aufsichtsrechtliche Meldewesen und sichert Transparenz im Handel mit Finanzprodukten.
MiFID ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, MiFIR ist die dazugehörige Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente.
Am 3. Januar 2018 tritt MiFID II in Kraft: Die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und die dazugehörige Verordnung MiFIR werden dann wirksam. Beide haben Auswirkungen auf alle, die in der EU mit Wertpapieren handeln.
Die neue Richtlinie soll die Effizienz, die Widerstandsfähigkeit und die Integrität der europäischen Finanzmärkte steigern. Innerhalb der Märkte werden die Voraussetzungen beim Wertpapierhandel vereinheitlicht. Dies bringt mehr Überblick und Transparenz.
Alle, die mit Wertpapieren an den Finanzplätzen der EU handeln.
Von der persönlichen Identifikationsnummer zum Wertpapierhandel bis zum lückenlosen Reporting der Transaktionskosten – die gesetzlichen Neuerungen bringen in allen Bereichen mehr Transparenz und Sicherheit.
Ab dem 03. Januar 2018 ist bei jeder Wertpapiertransaktion durch das ordererteilende Institut eine Identifikationsnummer (LEI, CONCAT oder eine nationale ID) mitzugeben. Eine Transaktion ohne diese Identifikationsnummern wird von den Börsen abgewiesen und ist nicht statthaft.
Unternehmer und juristische Personen müssen sich mit einem sogenannten LEI-Code ausweisen, Privatpersonen je nach Staatsangehörigkeit mit einer CONCAT oder einer nationalen Identifikationsnummer.
Zukünftig bewahren wir Aufzeichnungen von Gesprächen wie einer Ordererteilung, oder einer Kursabfrage für einen Zeitraum von 5 Jahren auf. Auf Wunsch erhalten Sie von solchen Gesprächen eine Kopie.
Sie benötigen ab 03.01.2018 eine Identifikationsnummer zum Wertpapierhandel: je nach Staatsangehörigkeit entweder eine sogenannte CONCAT oder eine nationale Identifikationsnummer.
Die Art der Identifikation hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Für die meisten Privatpersonen generieren wir automatisch eine sogenannte CONCAT. Aufgrund nationaler Bestimmungen dürfen wir diesen Service allerdings nicht allen Privatkunden anbieten: Manche Staatsangehörige müssen zur Identifikation ihre nationale Kundenkennung hinterlegen. Anhand dieser erstellt die Consorsbank dann die nationale Identifikationsnummer.
CONCAT ist die Abkürzung für den englischen Begriff „concatenation“ (deutsch: Aneinanderreihung). Die automatisch generierte Identifikationsnummer besteht aus einer Aneinanderreihung von Geburtsdatum, Vornamen und Nachnamen.
Die CONCAT wird für die meisten Privatkunden mit Erfassung der ersten Order nach dem 03.01.2018 automatisch in den Systemen der Consorsbank generiert.
Die Länder Estland, Italien, Island, Malta, Polen und Spanien erlauben nicht, dass Banken für ihre Staatsbürger eine automatische CONCAT zum Wertpapierhandel generieren. Sie fordern dazu die nationale Kundenkennung.
Privatkunden aus Estland, Italien, Island, Malta, Polen und Spanien oder aus außereuropäischen Ländern, sowie Kunden mit doppelter Staatsbürgerschaft: Bitte prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten und ergänzen Sie Ihre nationale Kundenkennung. Loggen Sie sich dazu in Ihren Kontoverbund ein und öffnen Sie unter "Mein Konto und Depot" Ihre Stammdaten. Sie werden automatisch durch das Programm geführt. Tragen Sie, wenn aufgefordert, Ihre nationale Kundenkennung ein.
Die nationale Kundenkennung ist abhängig von der Staatsangehörigkeit. Wenn Sie aus einem der folgenden Länder kommen, benötigen wir zwingend Ihre nationale Kundenkennung zur Erstellung Ihrer Identifikationsnummer:
Für außereuropäische Kunden ist die Nummer des jeweiligen Ausweisdokuments relevant.
Prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten: Loggen Sie sich dazu in Ihren Kontoverbund ein und öffnen Sie unter "Mein Konto und Depot" Ihre Stammdaten. Sie werden automatisch durch das Programm geführt. Tragen Sie, wenn aufgefordert, Ihre nationale Kundenkennung ein.
Alle Identifikationsnummern sind in den Banksystemen gespeichert, der LEI von Unternehmen zusätzlich im offiziellen LEI-Register (GLEIF). Sobald eine Transaktionsmeldung erfolgt ist, stehen sie auch der Börse und den Bundesbehörden zur Verfügung.
Wir verknüpfen Ihre nationale Identifikationsnummer mit Ihrem Kundenkonto, damit Sie auch nach dem 03.01.2018 handlungsfähig bleiben.
Bitte prüfen Sie ab 01.01.2018 Ihre Stammdaten, ob die Ergänzung Ihrer nationalen Kundenkennung erforderlich ist: Loggen Sie sich dazu in Ihren Kontoverbund ein und öffnen Sie unter "Mein Konto und Depot" Ihre Stammdaten. Sie werden automatisch durch das Programm geführt. Tragen Sie, wenn aufgefordert, Ihre nationale Kundenkennung ein.
Sie sind mit Referenzdaten verknüpft und erlauben eine klare Zuordnung von Teilnehmern am Finanzmarkt und ihren Finanztransaktionen.
Jede Transaktion wird mit verschlüsseltem Klarnamen des Endbegünstigten an die Regulierungsbehörden weitergeleitet.
Das Bankgeheimnis weicht an dieser Stelle der gesetzlich geforderten Transparenz von Transaktionen an den europäischen Finanzmärkten.
Für Unternehmen und juristische Personen, die mit Wertpapieren handeln, gilt die Richtlinie hinsichtlich des Meldewesens und der Transparenz. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie daher, rechtzeitig einen sogenannten LEI (Legal Entity Identfier) zu beantragen.
Der Legal Entity Identfier (LEI) ist ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code, der in einem globalen Datenverzeichnis (GLEIF) hinterlegt wird.
Da es bei der LEI-Vergabe zu Wartezeiten kommen kann, empfehlen wir eine umgehende Beantragung. So stellen Sie sicher, auch nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie 2018 mit Wertpapieren handeln zu können. Denn ab Januar gilt: kein Wertpapierhandel ohne LEI.
Der LEI-Code ist mit Referenzdaten verknüpft und erlaubt eine klare Zuordnung von Teilnehmern am Finanzmarkt und ihren Finanztransaktionen: Geschäftspartner können dadurch eindeutig identifiziert werden und Rechtsträger können Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen.
Der LEI-Code ist nach der ISO-Norm 17442 international standardisiert und in einem offiziellen Datenverzeichnis (GLEIF) öffentlich zugänglich.
Ihren persönlichen LEI-Code können Unternehmen und juristische Personen nur selbst bei einer zentralen Vergabestelle beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Ohne LEI sind ab 03.01.2018 keine Transaktionen mehr möglich – sowohl Kauf als auch Verkauf sind davon betroffen.