Handeln Sie Wertpapiere beinahe grenzenlos! Jetzt haben Sie die Möglichkeit an vielen deutschen und internationalen Börsen zu handeln – oder direkt außerbörslich über die Emittenten. Die Handelszeiten, Konditionen und viele weitere Informationen finden Sie kompakt zusammengefasst auf dieser Seite.
Deutsche Börsenplätze
Entdecken Sie den deutschen Aktienmarkt – über die Börse Tradegate Exchange, XETRA und zahlreiche nationale Handelsplätze.
US-Börsenplätze
Handeln Sie direkt und schnell an den US-Börsen mit Realtime-Anbindung an die NYSE und NASDAQ.
Internationale Börsenplätze
Nutzen Sie die vielen Möglichkeiten – handeln Sie einfach an 20 weiteren europäischen und internationalen Börsenplätzen.
Außerbörslicher Direkthandel
Kaufen und Verkaufen Sie direkt über die Emittenten – mit längeren Handelszeiten, günstig und schnell.
Als Anleger können Sie Wertpapiere unter anderem an einer Börse handeln. Dies sind öffentlich-rechtliche Institutionen, die eine staatliche Zulassung benötigen. Damit wird garantiert, dass der Handel geprüft und reguliert wird – durch die Wirtschafts- und Finanzministerien der zuständigen Bundesländer. Außerdem bietet der Handel über eine zugelassene Börse einen höheren Schutz vor Marktpreismanipulationen und eine hohe Markttransparenz.
Der größte deutsche Handelsplatz ist die Börse Frankfurt mit seinem elektronischen Handelssystem XETRA. Gefolgt von der elektronischen Börse Tradegate Exchange. Durch sein starkes Orderaufkommen ist die Börse Tradegate Exchange für viele Aktien ein äußerst liquider Börsenplatz, an dem Aktien mit vergleichsweise niedrigen Spreads gehandelt werden können. Des Weiteren ist die Börse Tradegate Exchange auf die Ausführung von Privatanleger-Aufträgen spezialisiert. Ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zu XETRA oder den Parkettbörsen sind die ausgedehnten Handelszeiten. Aufgrund der Zeitverschiebung ist dadurch beispielsweise der Handel mit US-Titel deutlich länger möglich.
Nutzen Sie Ihre Chancen auf dem deutschen Aktienmarkt. An den folgenden deutschen Börsenplätzen können Sie handeln:
Börse
Handelszeit
Börsencode
Mo.–Fr. 08:00–22:00 Uhr
(Fonds 08:00–20:00 Uhr; Anleihen 08:00–17:30 Uhr)
Börsencode TRG
Datum
Feiertag
01.01.2024
Neujahr
29.03.2024
Karfreitag
01.04.2024
Ostermontag
01.05.2024
Tag der Arbeit
24.12.2024
Heiliger Abend
25.12.2024
1. Weihnachtsfeiertag
26.12.2024
2. Weihnachtsfeiertag
31.12.2024
Silvester
Die Consorsbank-Ordergebühren können Sie dem aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis entnehmen.
In den untenstehenden Hyperlinks stellen wir Ihnen die maßgeblichen Regelwerke und Verordnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung der nachstehenden Verordnungen und Regelwerke sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen auf Sie persönlich zukommen können. Ferner laufen Sie Gefahr, bei Missachtung von der Online-Ordererteilung ausgeschlossen zu werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch insbesondere auf Folgendes hinweisen:
Die Eingabe gegenläufiger Aufträge durch ein und dieselbe Person, die dasselbe Wertpapier betreffen und im elektronischen Handelssystem zu einem Geschäftsabschluss zusammengeführt werden können, ist unzulässig (Crossing-Geschäfte).
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie daher, sich mit den geltenden Regeln und Verordnungen vertraut zu machen und diese Vorschriften strikt zu beachten:
Alle Aufträge, die nicht von XETRA angenommen werden, werden von der Consorsbank gestrichen.
Bitte beachten Sie:
Market-Orders können zu Kursen führen, die vom letzten Referenzkurs in einem bestimmten Maß abweichen, sodass es zu Volatilitätsunterbrechungen oder Mistrades kommen kann (Hinweis: Stop-Market-Orders werden, nachdem sie ausgelöst werden, ebenfalls in Market-Orders umgewandelt). Deshalb sollten XETRA-Aufträge immer marktnah limitiert werden.
Durch das elektronische Orderbuch kann es zu mehreren Teilausführungen Ihrer Order kommen. Die Consorsbank hat darauf keinen Einfluss.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema XETRA-Handel haben, können Sie sich selbstverständlich an Ihr Betreuungsteam wenden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.xetra.de
Bitte geben Sie bei Ihrer XETRA-Order stets Börsenplatz 16 ein.
Ihre XETRA-Aufträge können eine maximale Gültigkeit von 360 Kalendertagen haben.
Grundsätzlich sind zwei Ordertypen möglich:
Unlimitierte Aufträge (Market-Orders – billigst / bestens) sind Kauf- und Verkaufsaufträge, die zum nächsten ermittelten Preis ausgeführt werden. Sie garantieren eine schnelle Auftragserfüllung. Ihr Nachteil besteht jedoch in der Preisunsicherheit.
Limitierte Aufträge (Limit Orders) sind Kauf- und Verkaufsaufträge, die zum angegebenen Limit oder besser ausgeführt werden sollen. Aufträge mit dem gleichen Preislimit werden in XETRA – anders als auf dem Parkett – streng nach der zeitlichen Reihenfolge umgesetzt, in der sie ins Orderbuch gestellt wurden.
Es fällt keine Makler-Courtage an.
Stop-Market-Orders werden als Market-Orders ins Orderbuch gestellt, sobald die Stop Marke durch einen Bezahlt-Kurs erreicht ist. Das heißt, der Kauf oder Verkauf erfolgt dann automatisch zum nächsten Kurs.
Bitte beachten Sie, daß Stop Orders, die nur den Auktionshandel betreffen, auch nur durch Auktionskurse in Market-Orders umgewandelt werden können und in der nächsten Auktion ausgeführt werden.
Nach der Ausführung wird Ihre Order unverzüglich abgerechnet (Realtime-Abrechnung). Dies beinhaltet auch die Geldbuchung. Ausnahmen sind jedoch Orders in festverzinslichen Wertpapieren, Fonds und Zertifikaten. Hier findet nur einmal täglich am Abend eine Abrechnung statt.
Bitte beachten Sie, dass ein Wertpapiergeschäft aus zwei Teilen besteht. Der Makler stellt den Preis fest und somit müssen Verkäufer und Käufer ihre Pflichten erfüllen. Grundsätzlich muss der Verkäufer die Papiere und der Käufer das Geld innerhalb von zwei Börsentagen liefern. In dieser Zeit kann der Makler das Geschäft (beispielsweise wegen eines Irrtums) mit Genehmigung der Handelsüberwachung ändern/stornieren.
Über den Konto- und Depotzugang können Sie sich alle Aufträge unter dem Punkt "Orderinfo" anzeigen lassen. Per PhoneBroking können Sie jederzeit den Status Ihres Auftrages an der Börse und – sobald durchgeführt – den Ausführungskurs abrufen.
Nutzung des Consorsbank OnlineArchivs:
Ihre Orderbestätigungen für Neuanlage, Änderung und Streichung und Ihre Orderausführungen sowie Ihre Kontoauszüge können Sie online einsehen. Ein Postversand findet nicht statt.
Keine Nutzung des Consorsbank OnlineArchivs:
Abrechnungen und Auftragsbestätigungen erhalten Sie – wie gewohnt – per Post.
Der Handel von Bezugsrechten ist über unsere gesamten Systeme möglich.
Bezugsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn uns ein von Ihnen unterschriebener Fax- oder Briefauftrag vorliegt. Bitte verwenden Sie hierfür das Ihnen zugesandte Weisungsformular. Liegt uns kein Auftrag vor, werden wir den Bestand an Bezugsrechten am letzten Handelstag automatisch verkaufen.
Mit Intraday-Trading können Sie die Kursschwankungen eines Wertpapiers durch Kauf und Verkauf am selben Börsentag ausnutzen. Als Intraday-Trader profitieren Sie von der schnellen Orderabwicklung bei der Consorsbank. Intraday-Trading ist in allen Wertpapieren möglich, die an deutschen Börsen notieren und für die mehrere Kursfeststellungen am Tag zustandekommen. Dies gilt auch für den außerbörslichen Handel bei der Consorsbank.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Order unlimitiert oder mit einem Limit aufzugeben. Bei Werten, die unter 0,10 Euro notieren, können Sie an den Parkettbörsen ein Limit mit drei Nachkommastellen angeben. Auf XETRA ist dies bei Werten, die unter 0,25 Euro notieren, möglich.
Wir empfehlen Ihnen, bei engen Märkten und auf XETRA Ihre Orders grundsätzlich zu limitieren, insbesondere wenn es sich um Optionsschein-Geschäfte handelt.
1. Stop Buy:
Bei Erreichen oder Überschreiten eines vom Anleger festgesetzten Aktienkurses (Limit) werden Kaufaufträge zum nächsten handelbaren Börsenkurs billigst ausgeführt, unabhängig davon, ob dieser aktuelle Kurs über oder unter dem vom Auftraggeber festgesetzten Kurs liegt. Das Stop-Buy-Limit muss bei Orderaufgabe über dem aktuellen Kurs liegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Order von XETRA abgewiesen. Von den Parkettbörsen wird eine derartige Order angenommen und mit dem nächsten Kurs in eine Billigst-Order umgewandelt. Für das Stop-Buy-Limit geben Sie bitte das Limitkürzel 03 an.
2. Stop Loss:
Diese Verkaufsaufträge werden bestens zum nächsten handelbaren Börsenkurs ausgeführt, sobald der Aktienkurs den angegebenen Mindestkurs erreicht oder unterschreitet. Das Stop-Loss-Limit muss bei Ordererteilung unter dem aktuellen Kurs liegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Order von XETRA abgewiesen. Von den Parkettbörsen wird eine derartige Order angenommen und mit dem nächsten Kurs in eine Bestens-Order umgewandelt. Für das Stop-Loss-Limit geben Sie bitte das Limitkürzel 02 an.
In beiden Fällen gilt:
Die Umwandlung einer Order wird nur durch Kurse aktiviert, zu denen Umsätze zustande gekommen sind. Brief-, Geld- oder taxierte Kurse führen zu keiner Auslösung Ihres Stop Limits.
Eine Ausnahme macht die EUWAX:
Erhält der Skontoführer den Hinweis, dass im Orderbuch des jeweiligen Wertpapiers eine Stopp-Loss-Order oder eine Stopp-Buy-Order vorliegt, und ist im Falle der Stop-Loss-Order der Geldkurs des Market Makers gleich oder niedriger als das Stop Limit, oder ist bei der Stop-Buy-Order der Briefkurs des Market Makers gleich oder höher als das Stop Limit, so ist der Skontoführer berechtigt, die Stop Order auszulösen.
Es kann vorkommen, dass Ihre Order mit einem falschen Kurs ausgeführt wird. Hat der Makler diesen falschen Kurs gestellt, z.B. wegen eines Irrtums oder eines technischen Fehlers, kann dies entsprechend den geltenden Börsenusancen zu nachträglichen Geschäftsstornierungen führen (Maklerstorno). Auch auf XETRA kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Stornierungen kommen (Mistrade).
Für die termingerechte Durchführung Ihrer Optionsschein-Ausübung benötigen wir Ihre Weisung für Optionsscheine, deren Optionsrecht (börsen-)täglich ausgeübt werden kann, bis spätestens 13:00 Uhr des Vortages (Bankarbeitstag). Für Optionsscheine mit anderslautenden Optionsrechten (z. B. Ausübung nur zu bestimmten Stichtagen) bitten wir Sie, sich spätestens zehn Arbeitstage vor dem gewünschten Ausübungstermin mit uns in Verbindung zu setzen. Das Formular "Ausübung eines Optionsscheins" finden Sie im Formularcenter.
Nach Börsenschluss eingehende Änderungen und Streichungen werden vor Börsenbeginn des nächsten Börsentages weitergeleitet. Wenn Sie eine Streichung oder Änderung per Fax vornehmen möchten, verwenden Sie bitte das Streichungs- bzw. Änderungsformular aus dem Formularcenter. Für solche Änderungen und Streichungen benötigen wir Ihren Auftrag bis spätestens eine Stunde vor Börsenbeginn des jeweiligen Börsenplatzes, um eine pünktliche Bearbeitung Ihrer Order bis Börseneröffnung zu gewährleisten. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auftragserteilung. Natürlich versuchen wir, auch später eingehende Faxänderungen/-streichungen pünktlich zu bearbeiten, können aber keine Garantie hierfür übernehmen. Bitte geben Sie immer die jeweilige Ordernummer an; diese entnehmen Sie bitte der Orderinfo oder der Auftragsbestätigung in Ihrem OnlineArchiv.
Verschiedene Anlässe führen zu einer automatischen Streichung Ihrer Order durch die deutschen Börsen:
Über automatische Streichungen durch die Präsenzbörsen erhalten Sie von uns keine schriftliche Mitteilung. Wenn Ihr Wertpapier-Auftrag auf Grund von Börsenusancen gestrichen wurde, benötigt die Consorsbank einen neuen Auftrag von Ihnen.
Beim Kauf von Anleihen ist bis auf wenige Ausnahmen der Nennwert anzugeben, nicht die Stückzahl. Bundeswertpapiere können über alle Vertriebswege geordert werden. Wünschen Sie eine Verwahrung Ihrer Bundeswertpapiere bei der Bundesschuldenverwaltung, ist eine Order nur per Fax möglich.
Eine Orderübermittlung ist über alle Orderwege rund um die Uhr möglich. Ihre Orders werden während der Börsenzeiten innerhalb von Sekunden an die deutschen Börsen geroutet. Annahmeschlusszeiten für taggleiche Aufträge per Fax: Wertpapiere für Kassakurs bis 11:00 Uhr, variabler Handel bis 19:00 Uhr, Bundeswertpapiere bis 11:00 Uhr, inländische Bezugsrechte bis 10:00 Uhr. Natürlich versuchen wir, auch Aufträge, die uns später erreichen, noch am selben Tag weiterzuleiten.
Unlimitierte Orders ohne Gültigkeitsangabe sind grundsätzlich tagesgültig. Limitierte Orders ohne Angabe einer Gültigkeit sind bis ultimo des laufenden Monats gültig. Stellen Sie Ihre limitierte Order am letzten Börsentag eines Monats ohne Angabe einer Gültigkeit ein, so ist Ihre Order automatisch bis ultimo des nächsten Monats gültig.
Bitte beachten Sie, dass Ihre limitierte Order am letzten Tag eines Monats bei einer Angabe von "ultimo" nur bis ultimo des laufenden Monats gültig ist! Bei Bedarf können Sie diese Standardgültigkeiten auf ein beliebiges Datum abändern (z.B. die Gültigkeit einer limitierten Order auf die laufende bzw. nächste Börsensitzung begrenzen).
An allen Handelsplätzen, außer Tradegate, OTC und im Ausland beträgt die maximale Gültigkeit heute +359 Tage.
Wertpapier-Orders werden gelegentlich nur über einen Teil der in Auftrag gegebenen Stückzahl ausgeführt, wenn es sich z.B. um einen umsatzschwachen Titel handelt. Indiz für einen engen Markt sind bei Aktien z.B. eine niedrige Marktkapitalisierung (geringes Stammkapital) oder die Konzentration des Aktienvolumens in der Hand weniger Privateigentümer oder weniger beteiligter Konzerne.
Der Börsenmakler bemüht sich, möglichst alle eingehenden Orders abzuwickeln, ist aber von Angebot und Nachfrage abhängig und daher zur Teilung einer Order in eine oder mehrere Teile berechtigt (vgl. Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, § 9).
Besonders auf XETRA kann es wegen des elektronischen Orderbuches häufig zu Teilausführungen kommen, auf die die Consorsbank weder bei Erteilung der Order noch bei Erhalt der Abrechnung Einfluss nehmen kann.
Kommt es zu mehreren Teilausführungen und Abrechnungen, wird bei der ersten Ausführung die jeweilige Ordergebühr berechnet und bei allen weiteren Teilausführungen nur noch der jeweilige günstige Provisionssatz von 0,25% des Kurswerts zuzüglich eventuell anfallender handelsplatzabhängiger Entgelte. Dies gilt für Teilausführungen an allen deutschen Börsen, im außerbörslichen Handel sowie an sämtlichen ausländischen Börsen, in deren Ländern die Consorsbank vertreten ist (zurzeit: Frankreich, Spanien und Luxemburg), außer für Termingeschäfte/EUREX.
Ausführliche Infos über Gebühren entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis.
Kauf
Verkauf
MAX-ONE ist der Name für das Handelssystem der Börse München.
Die Börse München verbindet MAX-ONE mit der Spezialisten-Garantie von fünf Wertpapierhandelshäusern, die deutschlandweit neue Maßstäbe setzen und einen fairen und effizienten Handel gewährleisten. Die Wertpapierhandelshäuser, die für Sie als Spezialisten an der Börse München handeln:
Baader Wertpapierhandelsbank AG
E-Mail: info@baaderbank.de
Internet: http://www.baaderbank.de
mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
E-Mail: info@mwb.de
Internet: http://www.mwb.de
Diese Spezialisten bieten Ihnen folgende Vorteile:
An der Börse München gilt das Bestausführungsprinzip. Ihre Order wird grundsätzlich zum besten am Markt verfügbaren Preis ausgeführt. Das heißt, die Order wird mindestens so gut ausgeführt wie am liquidesten Referenzmarkt (XETRA, Auslandsbörsen).
Hintergrund ist die Tatsache, dass für den Börsenplatz München unter der Rubrik "Preis pro Stück" die Geld- bzw. Briefseite eines handelbaren Kurses veröffentlicht wird. Diese bezieht sich jeweils auf die Liquiditätsgarantie (z.B. im DAX-Bereich ein Volumen von 50.000 Euro). Da für die Preisfeststellung in München als Referenzmarkt oftmals XETRA verwendet wird und in XETRA in vielen Fällen nur kleine Stückzahlen zu den besten Geld-Briefkursen angeboten werden, wird die Orderbuchtiefe von XETRA (das heisst auch der zweit-/drittbeste Preis mit der jeweiligen Stückzahl) herangezogen. Dies hat zur Folge, dass Ihnen der handelbare Preis in München "optisch" in manchen Fällen im Vergleich zu XETRA schlechter erscheint. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass sich der angezeigte Preis in München auf eine deutlich höhere Stückzahl bezieht. Durch die Bestausführungsgarantie können Sie jedoch sicher sein, dass der Preis, den Sie bei Ihrer Ausführung für Ihre georderte Stückzahl bekommen, mindestens dem Preis entspricht, den Sie auf dem Referenzmarkt (im obigen Beispiel für DAX-Werte auf XETRA) erhalten hätten.
Referenzmärkte für die jeweiligen Aktien sind grundsätzlich die Heimatbörsen. Sobald die Heimatbörse geschlossen ist, wird die bundesweite Orderbuchlage in Deutschland für die Preisfindung herangezogen, in der Regel jedoch derjenige Börsenplatz, der in der Vergangenheit den größten Umsatz auf sich vereinigen konnte.
An der Börse München werden in allen Wertpapieren jederzeit verbindliche und handelbare Preise mit garantierter Stückzahl geboten. Im Rahmen dieser sogenannten Liquiditätsgarantien werden Ihre Orders vollständig ausgeführt. Sollte Ihre Order die angebotene Stückzahl überschreiten, kann es zu Teilausführungen kommen. Lt. Statistik der Börse München kam es jedoch bei weniger als 1% aller Orders zu Teilausführungen seit Einführung des neuen Handelssystems MAX-ONE.
Weitere Informationen zur Börse München finden Sie unter www.boerse-muenchen.de.
Kauf
Verkauf
Die Telefonnummer der MAX-ONE Infohotline ist 089 / 54 90 45 - 45.
Kauf
Verkauf
Mit Leerverkäufen können Sie auch fallende Kurse strategisch für Wertpapiergeschäfte nutzen. Das Prinzip: Sie verkaufen zuerst Aktien, die Sie noch nicht besitzen, kaufen diese aber später am gleichen Tag (intraday). Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis abzüglich aller Transaktionskosten, Provisionen und eventuell anfallender, fremder Spesen ist Ihr Gewinn bzw. Verlust.
Wichtige Informationen
Hinweis auf die Auswirkung der EU-Leerverkaufsverordnung ab 1. November 2012 Ausführliche Informationen zum Thema Leerverkäufe: ActiveTrader Handbuch (ab S. 93). Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Werte auch während des Tages von der Möglichkeit des Leerverkaufs ausgeschlossen werden können.
Ein Leerverkauf Intraday ist möglich. Ist keine Wertpapierleihe möglich oder wurde durch Sie keine Leihe angefragt, so muss eine Eindeckung taggleich bis 30 Minuten vor Handelsende der Frankfurter Wertpapierbörse (aktuell 20:00 Uhr), also bis 19:30 Uhr, durch Sie erfolgen. Sollte ein Shortbestand ohne Wertpapierleihezusage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingedeckt sein, kommt es zu einer Zwangseindeckung durch die Consorsbank.
Diese Wertpapiere können derzeit nicht leerverkauft werden. Eine Leerverkaufsorder wird mit Fehlermeldung abgewiesen.
Hierbei handelt es sich um Wertpapiere, die nicht shortfähig sind. Eine Leerverkaufsorder wird mit Fehlermeldung abgewiesen.
Hinweise zu Restriktionen bei Leerverkäufen
Aufgrund der aktuell geänderten Vorgaben der internationalen Aufsichtsbehörden (für Italien, Spanien, Frankreich und Belgien) für Leerverkäufe (sog. Shortselling) sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Geschäfte dieser Art – insbesondere in bestimmten Finanztiteln als auch Indizes – besonderen Handelsbeschränkungen unterliegen.
Leerverkäufe von diesen Finanztiteln und von Indizes, in welchen die genannten Finanztitel enthalten sind, dürfen nur zum Zweck der Absicherung von Positionen zugelassen werden. Die Regelung gilt sowohl für das börsliche Kassageschäft, den außerbörslichen Handel als auch für den Handel verbriefter und an einer Börse gelisteter Derivate.
Leerverkaufsgeschäfte in den genannten Finanztiteln, die ausschließlich zu Spekulationszwecken abgeschlossen werden, unterliegen den Regularien und sind demzufolge nicht erlaubt. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Geschäften zu berücksichtigen.
Hier finden Sie weitere Informationen in englischer Sprache.
Es fallen die normalen Transaktionskosten für Verkauf (Leerverkauf) und Kauf (Eindeckungskauf) an – zuzüglich einer evtl. anfallenden Gebühr für die Wertpapierleihe.
Bei einem Leerverkauf verkaufen Sie eine Aktie, die Sie noch nicht besitzen. Sie erhalten dafür eine Gutschrift über den Verkaufserlös. Ihr Depot weist danach im entsprechenden Wertpapier zunächst einen negativen Bestand aus, der durch einen Rückkauf wieder ausgeglichen werden muss. Ihre Erwartung ist dabei, dass die Aktie zwischen dem Leerverkauf und dem Rückkauf fallen wird, sodass Sie nach Abzug aller Gebühren weniger Geld für die Eindeckung aufwenden müssen, als Sie beim Leerverkauf vereinnahmt haben. Motive können schnell und stark fallende Märkte sein, schlechte Unternehmensnachrichten oder eine in Ihren Augen zu starke Überbewertung eines bestimmten Aktienkurses. Shorts sind also das perfekte Mittel, um auch in fallenden Märkten profitieren zu können.
Wie bei jedem Spekulationsgeschäft, gibt es auch bei Leerverkäufen Risiken:
Sowohl Leerverkaufs- als auch Eindeckungsorders können derzeit nur über die deutschen Präsenzbörsen und über XETRA erteilt werden. Außerbörsliche Orders oder Orders über den Börsenplatz Tradegate sind hingegen nicht möglich.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserem Handbuch auf den Seiten 100 – 101.
ActiveTrader Handbuch
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserem Handbuch auf Seite 103.
ActiveTrader Handbuch
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserem Handbuch auf Seite 104.
ActiveTrader Handbuch
Ihre Leerverkäufe können Sie über die Ordererteilungsmaske auf unserer Website und über die Programme ActiveTrader, ActiveTraderPro oder PremiumTrader erteilen.
Wegen der besonderen Risiken von Leerverkäufen, ist es notwendig weitere Vereinbarungen mit der Consorsbank anzuschließen. Erst danach können wir Ihr Konto und Ihr Depot für die Durchführung von Leerverkaufsgeschäften freischalten. Für die Freischaltung müssen uns zwei Vereinbarungen unterzeichnet im Original vorliegen:
Rufen Sie Ihr persönliches Betreuungsteam an oder informieren Sie sich über die folgenden Links:
Bei einer Zwangseindeckung werden Shortpositionen automatisch von uns geschlossen. Dieses wird in Ausnahmefällen durchgeführt und dient der Risikominimierung – in Fällen, in denen keine Wertpapierleihe geschlossen und die bis 19:30 Uhr noch nicht wieder eingedeckt wurden. Die 30 Minuten zwischen 19:30 Uhr und Handelsende benötigt die Consorsbank als Zeitfenster, um wie folgt tätig werden zu können:
Die Matrix veranschaulicht Ihre Handelsmöglichkeiten (für jede Depotkonstellation sind jeweils nur zwei Orderarten (+/-) auswählbar).
Ein Bestand - egal ob long oder short - muss zunächst ausgeglichen und auf Null gebracht werden, bevor Sie wieder eine Position in die andere Richtung eingehen können.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in unserem Handbuch auf Seite 102.
ActiveTrader Handbuch
US-Aktien können grundsätzlich auch über deutsche Börsen gehandelt werden. Vorteile des direkten Handels an den US-Börsen sind – im Vergleich zu deutschen Börsenplätzen – das weitaus höhere Handelsvolumen und das größere Angebot an Aktien.
Der Handel an Börsenplätzen in den USA bzw. NYSE OTC ARCA ist einfach und bequem über den Konto- und Depotzugang, der Consorsbank App oder die kostenlose Trading-Software ActiveTrader möglich.
Standardmäßig wird der US-Handel bei der Consorsbank in Euro abgerechnet. Sofern ein Währungskonto vorhanden ist, kann die Abrechnung auch in USD erfolgen.
Weitere Vorteile bieten die Realtime-Anbindung an die NYSE und NASDAQ sowie an den NYSE OTC ARCA. Die entsprechenden Handelszeiten finden Sie hier.
Consorsbank bietet für den US-Aktienhandel einen Smart Order Router. Orders werden durch einen dynamischen Algorithmus optimiert, mit dem Ziel der bestmöglichen Orderausführung. Für jede individuelle Order, die der Smart Order Router erhält, wird versucht aus über 20 angebunden US-Handelsplätzen den bestmöglichen zu finden.
Kriterien zur bestmöglichen Ausführung sind insbesondere Preis, sowie zusätzlich Liquidität und Geschwindigkeit. Profitieren Sie von einer optimierten Ausführung durch Smart Order Routing.
Reguläre Handelszeit: börsentäglich von 15:30 bis 22:00 Uhr MEZ
Datum
Feiertag
01.01.2024
New Year's Day
15.01.2024
Martin Luther King Day
19.02.2024
Presidents' Day
29.03.2024
Good Friday
27.05.2024
Memorial Day
19.06.2024
Juneteenth National Independence Day
04.07.2024
Independence Day
02.09.2024
Labor Day
28.11.2024
Thanksgiving Day
25.12.2024
Christmas Day
Bei uns gibt es keine versteckten Kontrahenten-, Börsen- oder sonstigen Gebühren. So wissen Sie schon vorher, wieviel Ihre
Auslandsorder insgesamt kostet.
Die Consorsbank-Ordergebühren können Sie dem aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich müssen Sie das Limit immer in US-Dollar setzen. Berücksichtigen Sie daher bei Ihren Dispositionen den jeweiligen Devisenkurs.
Wählen Sie einfach den von Ihnen gewünschten Börsenplatz in der Ordermaske über das erweiterte Auswahlmenü aus. Der maximale Gegenwert pro Auftrag beträgt 1,5 Millionen USD/CAD.
Für Ihre Auslandsorder können Sie auch ein vorhandenes Währungskonto als Verrechnungskonto angeben, sofern das georderte Wertpapier in der gleichen Fremdwährung notiert.
Ein Währungskonto ist dann sinnvoll, wenn Sie häufiger in einer Fremdwährung handeln oder den Zeitpunkt Ihrer Devisendisposition selbst bestimmen wollen. Sie müssen uns einfach für jeden Auftrag die Kontonummer Ihres Währungskontos bei Ordererteilung angeben. Fehlt diese Angabe, wird Ihr Auftrag immer über Ihr Euro-Konto abgerechnet.
Alle Orderaufträge werden durch die Direktanbindung unmittelbar übertragen.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Streichungen nur während der Handelszeiten des jeweiligen Börsenplatzes verarbeitet werden können.
Der Status der Order ist über die Systeme sofort zu erkennen.
Die Abrechnung einer ausgeführten Order erfolgt wegen des Devisentauschs zu folgenden Zeiten:
Wertpapiergeschäfte in den Währungen USD und CAD, ausgeführt von 07:30 bis 12:30 Uhr
Wertpapiergeschäfte in den Währungen USD und CAD, ausgeführt von 12:30 bis 17:00 Uhr
Wertpapiergeschäfte in den Währungen USD und CAD, ausgeführt nach 17:00 Uhr
Aktien an internationalen Börsen zu handeln, kann verschieden Vorteile mit sich bringen. Zum einen ist es ein einfacher Weg zur Diversifizierung. Schließlich eröffnet sich der Zugang zu einer weitaus breiteren Auswahl an Wertpapieren, die beispielsweise nur an ausgewählten internationalen Börsen gehandelt werden. Sind Aktien aus verschiedenen Ländern eventuell auch in Fremdwährungen notiert, kann durch Währungsdiversifizierung möglicherweise auch eine Minimierung des Anlagerisiko erzielt werden.
Wichtig zu wissen: Das Anlagerisiko an internationalen Aktienmärkte kann stark variieren. Besonders politische und wirtschaftliche Einflussfaktoren spielen eine entscheidende Rolle. Ein höheres Risiko kann daher zu größeren Gewinnen, aber auch zu entsprechenden Verlusten führen. Hinzu kommen Währungsschwankungen, da internationale Aktien möglicherweise nur in Fremdwährungen notiert sind. Diese können sich, je nach Entwicklung der Wechselkurse positiv als auch negativ auf das Portfolio auswirken.
An den folgenden Börsen können Sie bei der Consorsbank Ihre Order online erteilen und direkt handeln:
* Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Weiterleitung der Orderaufträge unter FAQ.
Börse
Handelszeiten
Amsterdam
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:30 Uhr MEZ
Brüssel
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:30 Uhr MEZ
Dublin
Montag bis Freitag von 09:30 - 17:30 Uhr MEZ
Helsinki
Montag bis Freitag von 09:30 - 16:30 Uhr MEZ
Kopenhagen
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:00 Uhr MEZ
Lissabon
Montag bis Freitag von 10:30 - 17:30 Uhr MEZ
London
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:30 Uhr MEZ
Madrid
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:30 Uhr MEZ
Mailand
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:30 Uhr MEZ
Oslo
Montag bis Freitag von 10:00 - 16:00 Uhr MEZ
Paris
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:30 Uhr MEZ
Stockholm
Montag bis Freitag von 09:30 - 17:30 Uhr MEZ
Wien
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:30 Uhr MEZ
Zürich
Montag bis Freitag von 09:00 - 17:30 Uhr MEZ
Börse
Handelszeiten
Hong Kong
Montag bis Freitag von 03:00 - 05:30 Uhr und 07:00 - 09:30 Uhr MEZ
Singapur
Montag bis Freitag von 02:00 - 05:30 Uhr und 07:00 - 10:00 Uhr MEZ
Sydney
Montag bis Freitag von 00:00 - 06:00 Uhr MEZ
Tokio
Montag bis Freitag von 01:00 - 03:00 Uhr und 04:30 - 07:00 Uhr MEZ
Toronto
Montag bis Freitag von 15:30 - 22:00 Uhr MEZ
New York
Montag bis Freitag von 15:30 - 22:00 Uhr MEZ
NYSE Arca
Montag bis Freitag von 13:30 - 22:00 Uhr MEZ
Wellington
Montag bis Freitag von 22:00 - 05:00 Uhr MEZ
Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei der Weiterleitung der Orderaufträge für asiatische Börsenplätze unter FAQ und die jeweiligen Sommer-/ Winterzeiten.
Wir ermöglichen Ihnen den direkten Handel an den unten genannten Börsenplätzen.
Bei einigen Börsenplätzen kommen zu Grundpreis und Provision noch fremde Spesen und/oder lokale Stamp Duty hinzu. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Betreuungsteam.
Die Consorsbank-Ordergebühren können Sie dem aktuellen Preis-Leistungs-Verzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich müssen Sie das Limit immer in der jeweiligen Landeswährung des Börsenplatzes setzen. Berücksichtigen Sie daher bei Ihren Dispositionen den jeweiligen Devisenkurs.
Wählen Sie einfach den von Ihnen gewünschten Börsenplatz in der Ordermaske über das erweiterte Auswahlmenü aus.
Für Ihre Auslandsorder können Sie auch ein vorhandenes Währungskonto als Verrechnungskonto angeben, sofern das georderte Wertpapier in der gleichen Fremdwährung notiert.
Ein Währungskonto ist dann sinnvoll, wenn Sie häufiger in einer Fremdwährung handeln oder den Zeitpunkt Ihrer Devisendisposition selbst bestimmen wollen. Sie müssen uns einfach für jeden Auftrag die Kontonummer Ihres Währungskontos bei Ordererteilung angeben. Fehlt diese Angabe, wird Ihr Auftrag immer über Ihr Euro-Konto abgerechnet.
An den Börsenplätzen von Amsterdam, Brüssel, Dublin, Helsinki, Kopenhagen, Lissabon, London, Madrid, Mailand, New York, Oslo, Paris, Stockholm, Toronto, Sydney, Tokio, Singapur, Hong Kong, Wien und Zürich können Sie Ihre Order online erteilen und direkt handeln.
Orders für die fernöstlichen Börsen sowie Änderungen und Streichungen werden generell Realtime geroutet:
Börsenplatz / Zeitunterschied / Weiterleitungszeitraum
Ausnahme:
Neuseeland (Wellington) wird erst ab 00:00 Uhr MEZ geroutet. Durch die Verschiebung der Sommer- bzw. Winterzeit zwischen Neuseeland und Deutschland werden Aufträge 2 Stunden nach Handelseröffnung Neuseeland weitergeleitet. Dies betrifft auch Änderungen und Streichungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen innerhalb unserer Servicezeiten gerne zur Verfügung.
Der Handel von Wertpapieren an Auslandsbörsen ist immer nur in der Heimatwährung möglich. Sobald ein Wertpapier dort in einer anderen Währung als der Heimatwährung gelistet und gehandelt wird, ist ein Kauf oder ein Verkauf bei der Consorsbank nicht möglich.
Beispiel: Ein Wertpapier wird an der Londoner Stock Exchange in US-Dollar gehandelt. Eine aufgegebene Order wird vom System angenommen, im Anschluss jedoch aus technischen Gründen direkt wieder gestrichen.
Beim außerbörslichen Handel oder auch OTC-Handel (englisch: over-the-counter) werden Wertpapiere direkt über den entsprechenden Emittenten bezogen oder verkauft. Dies ermöglicht einen günstigen und schnellen Handel von Aktien, Optionsscheinen, Zertifikaten, Fonds und Anleihen. Das Ordern ist einfach und bequem über den Konto- und Depotzugang, der Consorsbank App oder über die kostenlose Trading-Software ActiveTrader möglich – mit ausgedehnten Handelszeiten von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Die Consorsbank bietet eine große Auswahl an verschiedenen Handelspartnern. Eine genaue Auflistung dieser finden Sie oben, im Untermenü „Handelspartner“. Für viele Emittenten stehen über den ActiveTrader darüberhinaus kostenlose Realtime-Pushkurse zur Verfügung.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie die Sonderbedingungen für den außerbörslichen Handel in Finanzinstrumenten und Derivaten, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind sowie wichtige Informationen zum außerbörslichen Limithandel.
Für den außerbörslichen Handel mit Optionsscheinen und Zertifikaten benötigen Sie die Zulassung zum Handel in Finanztermingeschäften. Weitere Infos erhalten Sie über Ihr persönliches Betreuungsteam.
Wir führen den außerbörslichen Handel als Kommissionsgeschäft mit unseren Handelspartnern durch. Generell sind alle Emittenten über die Consorsbank handelbar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei uns.
Keine Teilausführungs- und Börsengebühren, in der Regel keine Maklercourtage und in vielen Fällen bessere Preise als im Börsenhandel.
Sie haben die Möglichkeit, auch außerbörslich längerfristig gültige Limits zu erteilen und dadurch noch komfortabler und sicherer zu
agieren.
Bei ausgewählten Handelspartnern geht das so einfach wie an der Börse: Geben Sie bei „Gültig bis“ oder im Datumsfeld einfach die gewünschte Ordergültigkeit an und Ihre Order wird bis dahin außerbörslich vorgemerkt. Oder Sie geben einen Limitzusatz ein, wie z. B. „Stop Order“, „Trailing Stop“ oder „OCO“. Diese Möglichkeit haben Sie, sobald Ihnen der Consorsbank Preis angezeigt wird. Welcher Handelspartner welche Ordermöglichkeiten unterstützt, erfahren Sie unter der Rubrik „Limithandel“.
Haben Sie keine Gültigkeit oder keinen Orderzusatz ausgewählt, ist Ihre Order und ein eventuell erteiltes Limit zum Consorsbank Preis nur für den Augenblick der Anfrage gültig, wird nicht vorgemerkt und erlischt bei einer Ablehnung durch den Handelspartner oder bei Nichtausführbarkeit sofort.
Ihre „sofortgültige“ Order wird entweder unmittelbar komplett ausgeführt oder gestrichen. Hiermit werden Teilausführungen vermieden. Sie geben mit jeder Order ein konkretes Kauf- oder Verkaufsangebot ab. Der jeweilige Handelspartner vergleicht seine Preisindikation mit Ihrem Limit und nimmt die Order an oder lehnt sie ab. In jedem Fall erhalten Sie eine sofortige Bestätigung.
Börsenschluss oder Feierabend? Kein Problem. Außerbörslich können Sie in vielen Fällen noch bis 22 Uhr auf wichtige Marktveränderungen oder Unternehmensmeldungen reagieren.
Sie haben zwei Möglichkeiten, um außerbörslich ein längerfristig gültiges Limit zu erteilen:
Über die Ordermaske (Konto- und Depotzugang):
Das längerfristige Limit ist verfügbar, sobald Sie zusätzlich zum "Direkthandel" in der Ordermaske weitere Handelsmöglichkeiten angezeigt bekommen z. B. Limit oder Stop Buy. Nach Auswahl des gewünschten Limits werden Ihnen in der Ordermaske die Eingabefelder angezeigt, die für diesen Limittyp erforderlich sind. Sie können jetzt, wie bei einer Börsenorder, eine längerfristige Gültigkeit wählen. Geben Sie nichts vor, werden unlimitierte Orders tagesgültig, limitierte bis zum Monatsende vorgemerkt.
Über den ActiveTrader:
Vor dem eigentlichen Handel wählen Sie den Handelsplatz "OTC Außerbörslicher Handel" und geben eine Wertpapierkennnummer ein. Wählen Sie dann unter "Limittyp" einfach "längerfristig". Dadurch aktivieren sich automatisch die Eingabefelder "Orderzusatz", "Limit" und "gültig bis", die Sie bei Bedarf füllen können. Geben Sie nichts vor, werden unlimitierte Orders tagesgültig, limitierte bis zum Monatsende vorgemerkt.
Orderänderungen und -streichungen werden nur während der Handelszeiten des jeweiligen Handelspartners verarbeitet. Orders außerhalb dieser Zeiten nehmen wir entgegen und leiten diese zu Beginn der Handelszeit des jeweiligen Handelspartners weiter.
Bei einer Limitänderung wird die Order wie ein neu erteilter Auftrag behandelt, d. h. sie verliert ihre bisherige Rangfolge in der Liste der zur Ausführung anstehenden Orders. Im Falle von mehreren Orders zum gleichen Preis wird die geänderte Order hintenangestellt. Siehe dazu auch Punkt 6.
Bei Kapitalveränderungen eines Basiswertes werden die sich darauf beziehenden Optionsscheine und Zertifikate in der Regel vom jeweiligen Emittenten in ihrer Struktur angepasst. In diesem Fall hat eine Kapitalveränderung keinerlei Auswirkungen auf Ihre erteilte Optionsschein- oder Zertifikate-Order und auf erteilte Limits. Maßgeblich sind die Emissionsbedingungen des jeweiligen Emittenten.
Zu einer automatischen Streichung durch den Handelspartner bzw. die Handelsplattform kann es in folgenden Fällen kommen:
Die Ausführung Ihrer Order erfolgt ausschließlich zu von den Handelspartnern bereitgestellten Preisen und Volumina sowie ausschließlich zu deren Handelszeiten. Das bedeutet, dass offene Kauforders im Handelssystem unserer Partner fortlaufend gegen deren jeweils aktuellen Briefkurs, Verkaufsorders gegen deren Geldkurs auf Ausführbarkeit geprüft werden. Eine Ausführung von Kundenorders untereinander findet nicht statt.
Es gilt das "First-in-First-out"-Prinzip (FiFo):
Die Orders werden nach der zeitlichen Einstellung berücksichtigt, d. h. Orders, die zuerst im Orderbuch der Handelspartner eingegangen sind, werden auch zuerst ausgeführt (FiFo). Nachfolgende Orders werden nacheinander ausgeführt, immer nach dem FiFo-Prinzip.
Reicht das vom Handelspartner bereitgestellte Volumen nicht aus, um eine oder mehrere offene Orders vollständig auszuführen, so kann Ihre Order entweder vom Handelspartner zurückgewiesen werden, sofern das maximale Ordervolumen insgesamt überschritten ist, oder teilausgeführt werden, sofern der Handelspartner Teilausführungen unterstützt. Nähere Angaben dazu entnehmen Sie bitte der Tabelle unter Punkt 2.
Für Stop Orders gilt:
Stop Buy Orders werden zu billigst-Orders, sobald der Preis der Briefseite des Handelspartners gleich oder höher dem Stop Limit ist; Stop-Loss-Orders werden zu bestens-Orders, sobald die Geldseite gleich oder niedriger dem Stop Limit ist. Eine solche Order wird, soweit ausreichend Stückeliquidität vorhanden ist, zum nächsten verfügbaren Preis ausgeführt. Dieser kann von Ihrem vorgegebenen Limit abweichen.
Stop Buy & Limit nach Stop
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Stop Loss & Limit nach Stop
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Annahme im Regelfall bis
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Teilausführungen
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OCO
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Trailing Stop Loss Market
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Baader Trading |
ja
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ja
|
|
ja
|
ja
|
ja
|
BNP Paribas |
ja
|
ja
|
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
Citi / nur noch Verkäufe |
ja
|
ja
|
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
Deutsche Bank |
ja
|
ja
|
50.000 € bzw. 100.000 Stück |
nein
|
ja
|
ja
|
DZ Bank |
ja
|
ja
|
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
Goldman Sachs |
ja
|
ja
|
100.000 € bzw. 500.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
HSBC |
ja
|
ja
|
|
ja
|
ja
|
ja
|
ING |
ja
|
ja
|
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
J.P. Morgan |
ja
|
ja
|
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
Lang & Schwarz |
ja
|
ja
|
|
ja
|
ja
|
ja
|
Morgan Stanley |
ja
|
ja
|
100.000 € bzw. 100.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
Raiffeisen International |
ja
|
ja
|
|
ja
|
ja
|
ja
|
Société Générale |
ja
|
ja
|
400.000 € bzw. 1.000.000 Stück |
nein
|
ja
|
ja
|
SocGen Aktien/ETF |
ja
|
ja
|
|
ja
|
ja
|
ja
|
UBS |
ja
|
ja
|
150.000 € bzw. 250.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
UniCredit |
ja
|
ja
|
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
ja
|
ja
|
ja
|
Vontobel |
ja
|
ja
|
|
ja
|
ja
|
ja
|
Baader Trading
|
BNP Paribas
|
Citi / nur noch Verkäufe
|
Deutsche Bank
|
DZ Bank
|
Goldman Sachs
|
HSBC
|
ING
|
J.P. Morgan
|
Lang & Schwarz
|
Morgan Stanley
|
Raiffeisen International
|
Société Générale
|
SocGen Aktien/ETF
|
UBS
|
UniCredit
|
Vontobel
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
|
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
50.000 € bzw. 100.000 Stück |
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
100.000 € bzw. 500.000 Stück |
|
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
|
100.000 € bzw. 100.000 Stück |
|
400.000 € bzw. 1.000.000 Stück |
|
150.000 € bzw. 250.000 Stück |
100.000 € bzw. 250.000 Stück |
|
ja
|
ja
|
ja
|
nein
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
nein
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
Für den außerbörslichen Handel mit Aktien, Optionsscheinen, Zertifikaten, Anleihen und Exchange Traded Funds (ETFs) bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Handelspartnern. Nutzen Sie die Möglichkeit, direkt mit unseren Partnern zu handeln. Über den ActiveTrader oder den Konto- und Depotzugang handeln Sie zum Consorsbank Preis.
Nur noch Verkäufe möglich. Weitere Infos erhalten Sie bei der Citi.
Risikohinweis
Zertifikate Emittenten stellen unter gewöhnlichen Marktbedingungen Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere. Sie übernehmen jedoch keine Verpflichtung gegenüber (potentiellen) Anlegern, permanente Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere zu stellen oder diese Tätigkeit für die gesamte Laufzeit der Wertpapiere aufrechtzuhalten.
Die Emittenten haben ein grundsätzliches Interesse an einem störungsfreien Handel ohne Ausfälle oder Unterbrechungen und möchten eine höchstmögliche Quotierungsqualität für ihre Emissionen gewährleisten. Sie setzen hierzu interne Preismodelle ein. Dennoch müssen sich die Emittenten das Recht vorbehalten, jederzeit und ohne vorherige Mitteilung in eigenem Ermessen die Quotierung von Ankaufs- und Verkaufskursen temporär oder dauerhaft einzustellen und auch wieder aufzunehmen.
Hintergründe können unter anderem besondere Marktsituationen, wie etwa stark volatile Märkte, Störungen im Handel oder in der Preisfeststellung des Basiswerts oder damit vergleichbare Ereignisse sowie besondere Umstände, wie etwa technische Störungen, Informationsübertragungsprobleme zwischen Marktteilnehmern oder auch höhere Gewalt sein. Daher sollten (potentielle) Anleger berücksichtigen, dass sie die Wertpapiere – insbesondere in den genannten Situationen – nicht jederzeit und zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen können.
Ein Depot bei der Consorsbank ist Voraussetzung für den Kauf von Wertpapieren. Mit unserem kostenlosen Wertpapierdepot profitieren Sie von Top-Service und unserer langjährigen Erfahrung als mehrfach ausgezeichneter Broker.
Die in der Vergangenheit erzielte Performance von Wertpapieren ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Bitte beachten Sie, dass Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen basieren, die sich im Zeitablauf als nicht zutreffend erweisen können.
Informieren Sie sich umfassend anhand der Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Halbjahresbericht, Rechenschaftsbericht und Wesentliche Anlegerinformation / Key Investor Document). Diese erhalten Sie kostenlos in englischer Sprache auf der Detailseite zum jeweiligen Fonds unter www.consorsbank.de und auf Anfrage bei der Fondsgesellschaft.
Bei den hier dargestellten Informationen und Wertungen handelt es sich um eine Werbemitteilung, die nicht im Einklang mit Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt wurde und auch keinem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen unterliegt.